Menü
Infos
Mein Account
| Parkordnung |
|
Herzlich willkommen! Bei aller Freude bitten wir Sie, die auch sonst übliche Rücksicht und Vorsicht nicht außer Acht zu lassen. Das bedeutet vor allem, für sich selbst und für andere Verantwortung zu zeigen und die Spielregeln der Höflichkeit nicht unbeachtet zu lassen. Sicherheit steht im Heide-Park an erster Stelle. Sie können unsere Bemühungen in diesem Punkt unterstützen, indem Sie die nachfolgenden Regeln unserer Park- und Parkplatzordnung, die Geschäftsgrundlage im Rahmen Ihrer Benutzung des Heide-Park Soltau sind, beachten. 1. Parken Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Verkehr behindern, müssen wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen. Die Parkgebühr wird für den zur Verfügung gestellten Parkraum (Parkplatz), nicht aber für die Bewachung des Fahrzeugs erhoben. Achten Sie bitte daher bei Verlassen Ihres Fahrzeugs darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände im Auto liegen lassen. Ebenso bitten wir Sie, keine Tiere im Fahrzeug zurückzulassen. Bei Diebstahl oder Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch Andere haftet die Heide-Park Soltau GmbH nicht. Dies gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Hagel, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind. Der Ausschluss der Ersatzpflicht gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Betriebsangehörige der Heide-Park Soltau GmbH verursacht wird. Schadenersatz kann nur geleistet werden, wenn Sie den Schaden vor Verlassen des Heide-Park unserem Personal im Service-Center melden, soweit diese Schadensmeldung zumutbar ist. 2. Eintrittskarte/Öffnungszeiten Das Gelände des Heide-Park darf nur mit gültigen Eintrittskarten an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarten sind während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Alle mit der Eintrittskarte erworbenen Berechtigungen erlöschen mit dem Verlassen des Parkgeländes. Ein Wiedereintritt am selben Tag ist nur mit gültigem Handstempel möglich. Die Jahreskarte berechtigt die auf ihr ausgewiesene Person ab dem Tag des Kaufes für die Dauer eines Jahres während der allgemeinen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt in den Park. Sie ist nicht übertragbar und wird bei Missbrauch ersatzlos eingezogen. Der Erwerb der Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des Parks während der Laufzeit der Karte. Öffnungszeiten können ohne Vorankündigung geändert werden. Personen, die unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Park verweigert oder können vom Parkgelände verwiesen werden. 3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen Hunde sind willkommene Gäste, müssen aber an der kurzen Leine geführt werden. Gefährliche Hunde im Sinne des niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden haben keinen Zutritt zum Park. Zu Show-Vorführungen, Fahrgeschäften und den besonders gekennzeichneten Bereichen des Parks haben Hunde keinen Zutritt. Hundekot ist aufzunehmen. Ein kostenloses Hunde-Hygiene-Set erhalten Sie in unserem Service-Center. Andere Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Das Grillen ist auf dem gesamten Parkgelände verboten. Bei Benutzen sämtlicher Attraktionen ist das Rauchen verboten. Dies gilt auch in den Anstellbereichen und Restaurants. Besucher dürfen die Wege nicht verlassen. Sicherheitsgitter, Sicherheitsabsperrungen, Zäune und Mauern dürfen keinesfalls überklettert werden. Für Unfälle auf den besonders gekennzeichneten Betriebs- und Personalwegen haftet die Heide-Park Soltau GmbH wegen Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht. Das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringe etc.) ist auf dem Gelände der Heide-Park Soltau GmbH nicht gestattet. Den Anordnungen des Personals des Heide-Parks ist Folge zu leisten. Das mutwillige Lärmen und der lautstarke Betrieb von Musikgeräten ist untersagt. Das Tragen von Oberbekleidung ist erforderlich. Das Mitbringen von Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Rollschuhen, Schlitten etc. ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Aufgrund von ungünstigen Witterungsverhältnissen (Regen, Eisregen, Schneefall o. ä.) kann es im Park zu Rutschgefahr kommen. Gäste werden deshalb darauf hingewiesen, im gesamten Parkgebiet die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten zu lassen und für rutscharmes Schuhwerk zu sorgen, schnelles Gehen und Laufen zu unterlassen, und vorhandene Handläufe zu benutzen. Für alle Wasserflächen gilt absolutes Bade- und Betretungsverbot. 4. Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Freizeitpark Die Einrichtungen im Freizeitpark stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungseinschränkungen zur Verfügung. Bitte beachten Sie jeweils die Anweisungen des Personals. Sollten Sie mutwillig und wissentlich die Benutzungshinweise und Benutzungseinschränkungen sowie die Anweisungen des Personals missachten, so kann das Personal Sie von der Benutzung der Attraktion ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange vorzudrängeln. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht alle Fahrattraktionen für jeden Besucher geeignet sind. Sie können die Benutzungseinschränkungen auf unserer Internetseite, den Tafeln am Eingang und den Hinweistafeln an den einzelnen Fahrgeschäften nachlesen. Es handelt sich bei den Benutzungseinschränkungen um Vorgaben des TÜV welche zu Ihrem Schutz getroffen wurden. Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungshinweise oder Benutzungseinschränkungen, durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Bei Unterbrechung der Stromzufuhr durch Gewitter, Sturm oder sonstige Ereignisse und einem hierdurch bedingten Ausfall von Einrichtungen und Attraktionen kann keine Rückzahlung oder Teilrückzahlung des für den Eintritt entrichteten Entgelts verlangt werden. Bei starkem Wind, behinderter Sicht, Gewittern oder besonderen Witterungsverhältnissen sind wir verpflichtet, zum Schutz der Besucher den Betrieb einzelner Einrichtungen und Attraktionen einzustellen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Eintritts besteht nicht, auch nicht teilweise. 5. Benutzung der Spielplätze Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Benutzen der Spielgeräte für Personen über 12 Jahren ist untersagt. Eltern haften für ihre Kinder. 6. Aufsichtspflicht Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden die Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen. 7. Haftungsbeschränkung Wir haften für alle Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verursacht worden oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Im Fall der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, haften wir nicht für unvorhersehbare und untypische Schäden. Unsere Haftung wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt davon unberührt. Die Heide-Park Soltau GmbH haftet nicht für Gegenstände, die dem Personal im Park übergeben werden oder auf dem Parkgelände abgelegt werden. Für Sämtliche Gegenstände, unter anderem Handys, Kameras, Ohrringe usw. die während der Benutzung einer Attraktion beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen, wird keine Haftung übernommen. Wertgegenstände können gegen Gebühr in unseren Schließfächern im Service-Center sicher verwahrt werden. Der Einsatz des parkeigenen Erste-Hilfe-Dienstes ersetzt nicht eine eventuell notwendige ärztliche Versorgung. 8. Ausfall von Anlagen Beim Nichtbetrieb einzelner Anlagen, beispielsweise aufgrund von Reparaturen, TÜV-Prüfungen höherer Gewalt oder ungünstiger Witterung, kann grundsätzlich keine Eintrittsgelderstattung erfolgen. 9. Schadensmeldungen Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen (dies beinhaltet Sach-, Personen- und sonstige Schäden), so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes im Service-Center. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatzanspruch ist aus-geschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt. 10. Werbung und Anbieten von Waren und Leistungen Werbung, wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen auf dem gesamten Parkgelände, inklusive der Parkplätze und den Flächen vor den Eingängen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen und Zählungen. Werbungen und Kundgebungen für Organisationen, Verbände, Interessengemeinschaften und Eigenideen mit Mitteln aller Art sind auf dem Parkgelände und innerhalb aller Gebäude und Fahrgeschäfte etc. verboten und werden in jedem Einzelfall mit Parkverweis, zivilrechtlicher Inanspruchnahme sowie strafrechtlicher Anzeige wegen Hausfriedensbruch geahndet. 11. Film- und Fotoaufnahmen für Werbezwecke Im Heide-Park Soltau werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Die Bereiche/Attraktionen werden soweit möglich gekennzeichnet. Bitte meiden Sie diese Bereiche, wenn Sie nicht wünschen, dass evtl. von Ihnen getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit verwertet werden oder teilen Sie dies dem Fotografen/Filmteam mit. 12. Hausrecht Die Heide-Park Soltau GmbH ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne rechtmäßige Eintrittskarte auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen. Wer andere Besucher belästigt, die Anlagen entgegen den vorhandenen Benutzungshinweisen und Benutzungseinschränkungen nutzt, den Anordnungen des Personals oder Gebotsschildern nicht Folge leistet und in sonstiger Weise störend einwirkt, kann ohne jeden Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes vom Parkgelände verwiesen werden. © Heide-Park Soltau GmbH, 2008 |






