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Keine Betriebsgenehmigung für Desert Race
Verwaltungsgericht erklärt Baugenehmigung für rechtswidrig

So lautete der Titel eines Artikels in der Ausgabe vom 21.02.2007 der Böhme-Zeitung. Der Grund für die Aufregung scheint simpel: Desert Race ist zu laut. Lauter als in diesem Bereich laut Bebauungsplan erlaubt, aber andererseits nicht so laut dass die in der TA Lärm festgelegten Obergrenzen in der nahegelegenen Wohnsiedlung überschritten werden. Vereinfacht gesagt: Desert Race ist lauter als erlaubt, aber bei den in einiger Entfernung wohnenden Anwohnern kommt nicht mehr Lärm an als erlaubt wäre.

Da diese Lärmobergrenzen dem Schutz der Anwohner dienen und die Anwohner ja nicht über das erlaubte Maß hinaus belastet werden, schien es kein Problem Desert Race von den überschrittenen Lärmobergrenzen innerhalb des Parkgländes zu befreien und eine Baugenehmigung zu erteilen. Wie es mit Lärm und anderen “Belästigungen” nuneinmal ist, lassen sich diese zwar objektiv messen aber die Wahrnehmung unterliegt dann doch dem Subjekt. Ein Anwohner findet den Park schon seit einigen Jahren zu laut und ist an einer Erhöhung des Lärmpegels durch eine weitere Achterbahn natürlich garnicht interessiert. Er reichte am 30. Juli 2006 gegen die am 28. Februar 2006 erteilte Baugenehmigung beim Verwaltungsgercht Klage ein und bekam am 28. November 2006 recht. Die Befreiung von den Lärmobergrenzen und damit auch die Baugenehmigung wurden für ungültig erklärt, womit die Erteilung einer Betriebserlaubnis nicht möglich ist. Nachdem nun Landkreis Rechtsmittel eingelegt hat, wird das Oberverwaltungsgericht als nächsthöhere Instanz die Möglichkeit haben anders als das Verwaltungsgericht zu entscheiden.
(Text: Tobias Schefe)

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