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Desert-Race hat Betriebsgenehmigung erhalten
Oberverwaltungsgericht hat Beschluss geändert

Die neue Achterbahn "Desert Race" hat nun durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Betriebsgenehmigung erhalten, die zuvor vom Verwaltungsgericht am 28. November 2006 untersagt wurde. Das Verwaltungsgericht hat damals die Klage eine Anwohners aus dem Ort Friedrichseck zugestimmt. Der Landkreis hatte daraufhin keine Betriebserlaubnis für die Achterbahn erteilt. Die nächsthöhere Instanz wiederum betonte, dass die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes fehlerfrei zustande gekommen und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sei. Hauptpunkt ist dabei die Unterscheidung zwischen den Lärmauswirkungen nach den so genannten „flächenbezogenen Schallleistungspegeln“, die im geltenden Bebauungsplan verankert sind, und denen nach der TA Lärm. Nach ersterem sind die Fahrgeschäfte zu laut, nach letzterem werden die gesetzlichen Rahmenwerte für ein Wohngebiet in der Ortschaft Friedrichseck eingehalten und sogar noch unterschritten. Es sei nie darum gegangen, den benachbarten Wohngebieten ein höheres Schutzniveau zu garantieren als gesetzlich vorgeschrieben, sagt nun das OVG. Danach würden die Interessen des Antragstellers nicht „unangemessen zurückgestellt“, zumal sein Grundstück nicht einmal im am stärksten betroffenen Randbereich der Siedlung liege. Das Urteil ist unanfechtbar. Nach dem Urteil wurde als erste das Siegel an der Achterbahn entfernt wurden. Diese wurde nach der TÜV-Überprüfung an der Anlage befestigt wurden. Zufrieden zeigte sich Hannes W. Mairinger, Geschäftsführer des Heide-Parks: „Wir hätten nicht weiter gebaut, wenn wir nicht gewusst hätten, dass wir rechtens handeln. Wenn es anderes kommen wäre, wäre das marketing- und imagemäßig extrem negativ gewesen." Nun könne man die neue Attraktion wie geplant am 15. Mai 2007 eröffnen.




Text: Nico Schimmelpfennig

 
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